Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Sumalex
Produktbereich Internetdienstleistungen und Providerdienstleistungen, 76474 Au am Rhein, Hebelstr.7
Stand 01.01.2011 siehe hierzu AGB-Anhang zu Providerdienstleistungen im Anhang an die allgemeine AGB

I. Geltungsbereich und Einbeziehung
Für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hiervon abweichende Vereinbarungen werden nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung einbezogen und gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn die AGB nicht nochmals explizit verändert bzw. schriftliche Veränderungen vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Sumalex gültig.

II. Bindung an Angebote / Preisänderungen
Unsere Angebote und alle Angaben zu Waren und Preisen sind stets freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen im Angebot gelten als vereinbart. Sumalex kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer Vorauszahlung bzw. einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen. Sumalex kann seine Dienstleistung auch durch Dritte erbringen, diese werden nicht Vertragspartner des Kunden. Sumalex behält sich ein außerordentliches Rücktrittsrecht, ohne Angabe von Gründen, vor. Preisänderungen treten nach Ablauf eines Monates in Kraft, in welchem sie dem Kunden mitgeteilt wurden. Nach Mitteilung der Preisänderung, hat der Vertragspartner ein 14tätiges außerordentliches Rücktrittsrecht. Eine Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sich die Erhöhung im Rahmen der Gebührenanpassungen von den von Sumalex genutzten öffentlichen bzw. monopolistischen Diensten, hält.

Pflichten und Haftung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die Sumalex beschafft haben. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Sumalexvon allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

Auftragsablauf und Garantievereinbarung:
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragesvom Auftraggebernimmt Sumalex die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.
Bei Erwerb eines von Sumalex vorgefertigten Layout, hat der Auftraggeber nur das vertraglich vereinbarte Änderungsrecht.

Gewährleistung, Mängel:
Sumalexverpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, daß auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Sumalex haftetnicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

Haftungsbeschränkungen:
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Sumalex bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Eigenwerbung:
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Sumalexdie für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch Sumalexbearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet Sumalexan angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen

Die Abnahme:
Hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch Sumalex - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird wie vertraglich vereinbart in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme:
Bei Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Sumalex behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

Terminabsprachen:
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz für alle geschäftlichen Abläufe an.

III. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, sind 50% der Einmalkosten für Webseitenerstellung sofort nach Auftragserteilung fällig, die Restzahlung sowie die Mietkosten werden nach den Vereinbarungen im Auftrag oder bei Einstellung ins Netz fällig. Der Mietpreis und Ratenzahlungen werden wenn nicht anders vereinbart ohne Skontoabzug wie vertraglich vereinbart abgebucht, sofortige Fälligkeit gilt auch bei geänderter Zahlungsweise zum vereinbarten Zahlungstermin. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese bar oder unbar endgültig bei uns eingegangen ist, d. h. bei Überweisung, Lastschriftverfahren o. ä. bei der Buchung auf unserem Konto, bei Nachnahme bei Gutschrift durch die Post, bei Scheckzahlung bei Einlösung des Schecks durch Ihre Bank. Evtl. Bankgebühren trägt der Besteller. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung und endgültiger Gutschrift als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde gerät 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung, auch wenn diese direkt bei Vertragsabschluss erfolgt, in Verzug. Grundsätzlich wird bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr von 10.00 € vereinbart. Darüber hinaus ist Sumalex berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben und von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Sumalex eine höhere Zinslast nachweist. Bei Verzug von mehr als zehn Tagen ist Sumalex berechtigt den Zugang bzw. die diverse Internetpräsenz im Internet bzw. Portal, bis zum Ausgleich der offenen Forderungen, zu sperren. Der Kunde bleibt in jedem Fall verpflichtet, die Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen. Anfallende Rücklastschriftgebühren o. ä. sind ebenfalls vom Kunden zu tragen, wie die Kosten für Beitreibungsmaßnamen durch Dritte. Gegenüber Kaufleuten wird der Zugang der Zahlungsaufforderung am Tag der elektronischen Versendung bzw. Versendung per Fax, bei Versendung per Post drei Tage nach Versendung vermutet. Der Kunde akzeptiert die o. g. Versandarten. Ist ein Kunde über 30 Tage mit seiner Zahlung in Verzug, erlöschen alle von uns erworbenen Rechte aus dem Vertrag und die Gesamtforderung wird sofort fällig. Gleiches gilt bei Wechsel oder Schecks welche zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

IV. Lieferungstermin, Lieferverzug
Der Liefertermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich vorbehaltlich, von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse („Höhere Gewalt“), einschließlich unverschuldeter Betriebsstörungen, fehlender Selbstbelieferung trotz ausreichender Vorsorge oder überraschendem Streik. Sollte sich die Lieferung/Leistung durch höhere Gewalt um mehr als 12 Wochen verzögern, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist verkürzt sich entsprechend, wenn ein Zuwarten für den Kunden aus besonderen Gründen unzumutbar ist. Ansprüche gegen Sumalex kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Sumalex liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Sumalex oder einer seiner Erfüllungs oder Verrichtungsgehilfen Fehler verschuldet oder mindest fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als drei Werktagen nach Feststellung oder Anmahnung erstreckt.

V. Allgemeine Mietbestimmungen
Wir räumen dem Kunden bei Miete einer Lizenz im Zweifel ein persönliches, nicht ausschließliches, einfaches Nutzungsrecht ein, dass Produkt und dessen Funktionen nach Maßgabe des Vertrages und dieser AGB zu nutzen. Für die Freischaltung ist eine Registrierungsnummer erforderlich, die für jede Mietlizenz einzeln, für Mietlizenzpakete oder für den Kunden allgemein, vergeben werden kann. Die Mietlizenz an unserer zur Installation auf einem/unserem Server bestimmten Software gilt vorbehaltlich der Vereinbarungen oder Angaben im Einzelfall für die Verwaltung der angegebenen Anzahl von Websites unter jeweils einer Internet-Domain, wenn keine Anzahl angegeben ist für die Verwaltung einer Website, gilt dies für eine Internet-Domain. Website in diesem Sinne ist eine Einheit von Dateien, die unter einer bestimmten Internet-Domain (Second-Level-Domain) auf einem Server zum Abruf aus dem Internet, Intranet oder einer lokalen Netzwerk- und Serverumgebung bereitgehalten wird und die einen gewissen inhaltlichen Zusammenhang aufweist.

Die Weiterleitung von weiteren Domains auf die Domain der Website oder eine entsprechende Verlinkung mit der Indexdatei bedarf keiner weiteren Lizenz, wenn der Zusammenhang der Website erhalten bleibt. Die automatische Weiterleitung von weiteren Domains auf Subdomains (Third-Level-Domains), Unterverzeichnisse oder Dateien (mit Ausnahme der Index-Datei im Stammverzeichnis) oder eine entsprechende Verlinkung, die von außen den Eindruck erweckt, es läge eine eigenständige Website unter der anderen Domain vor, führt zu einer separat lizenzpflichtigen weiteren Website, wenn dies nicht anders mit der Lizenzgeberin vereinbart ist. Im Rahmen der zugelassenen Nutzung ist der Kunde berechtigt, die erforderlichen Kopien anzufertigen. Dies gilt insbesondere auch für eine Sicherheitskopie der Installationsdateien und übliche Backups der installierten Dateien, nicht aber für die Installation auf mehreren Computern zur abwechselnden Nutzung. Bei nicht direkt ausführbaren, integrierten Backups der installierten Dateien (Images) gilt dies nur im Fall der Wiederherstellung des ausführbaren Systems. Die Sicherheitskopien dürfen nur im erforderlichen Umfang intern zugänglich sein. Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Patent-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger oder der Dokumentation oder sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken. Der Kunde ist nur im Rahmen der Festlegungen des Lizenzvertrages berechtigt, den Quellcode der Software zu ändern oder zu ergänzen. Hiervon unberührt sind die Rechte des Kunden nach §§ 69 d, 69 e UrhG sowie der von diesen Vorschriften in Bezug genommenen Vorschriften. Wir können das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine gravierende Verletzung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts, eine unerlaubte Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Kopien der Software oder eine sonstige unerlaubte Verbreitung von gesetzwidrigen Inhalten. Das Nutzungsrecht wird jeweils nach den Vorgaben von Sumalex festgelegt und ist innerhalb des Raumes, in dem Erschöpfung des Urheberrechts eintritt (§ 69 c Ziff. 3 UrhG) nur mit unserer Zustimmung bzw. gemäß den Bestimmungen und den Vorgaben von Sumalex erlaubt.

VI. Rechtseinräumungs- und Eigentumsvorbehalt
Die in Ziff. V. bestimmten Nutzungsrechte werden bei ausstehender Zahlung unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseingangs eingeräumt. Die Nutzung wird, wenn der Kunde nach den getroffenen Vereinbarungen oder Umständen mit der sofortigen Nutzung beginnen soll, für den Zeitraum bis zum Eintritt dieser Bedingung nur widerruflich im Sinne einer schuldrechtlichen Gestattung eingeräumt. Wenn wir unsere Ansprüche gemäß Ziffer VI. 1. geltend machen, hat uns der Kunde die Datenträger zugänglich zu machen, auf denen sich die Software befindet, uns eine genaue Aufstellung über die vorhandenen Kopien, Vervielfältigungsstücke und konkreten Verwendungen zu übersenden, bewegliche Datenträger (Disketten, CDs u. a.) für uns auszusondern, Kopien auf unbeweglichen Datenträgern zu löschen und sonstige Vervielfältigungsstücke zu vernichten oder an uns herauszugeben, soweit diese Maßnahmen ihm oder einem etwa betroffenen Dritten gegenüber nicht unverhältnismäßig sind und der durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand auf andere Weise beseitigt werden kann. Übersteigt der Wert der Gesamtheit der von uns zurückbehaltenen Rechte die Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um mehr als 30 % werden wir nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden Rechte freigeben. Fällt die Umsatzsteuer gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2, Abs. 3 InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze auf 40 %. Webseiten-Texte sofern nicht anders beschrieben, haben eine länge von max. 5000 Zeichen incl. Leerzeichen. § 72 UrhG (1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt. (2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu. (3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. Wir behalten uns vor Grafiken und Bilder in unsere Datenbank aufzunehmen und diese weiter zu verwenden. (4) Fotos unterliegen grundsätzlich einem urheberrechtlichen Schutz (§ 7 UrhG) (5) Erstellte Grafiken und Bilder bleiben nach §2 Abs. 2 Eigentum der Firma Sumalex oder gehen nach Übergabe durch den Kunden an uns, in unser Eigentum über.

VII. Download, Gefahrübergang
Soweit die Software durch Download von unserem Server geliefert wird oder für die Freischaltung, Download weiterer Komponenten im Rahmen der Installation, Updates oder Upgrades auf das Internet zugreift, trägt der Kunde seine Telekommunikations-, Provider- und sonstigen Kosten, die durch den Internetzugriff entstehen. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu den Dateien der Software gehörenden Datenpaketes über den Gateway eines der Upstream – Provider unseres Providers auf den Kunden über. Bei Lieferung eines Datenträgers geht die Gefahr mit Übergabe des Datenträgers an die Transportperson auf den Kunden über.
Im besonderen verpflichtet sich der Auftraggeber bei Providerwechsel evtl. bereits vorhandene Daten, Texte und Graphiken selbst zu sichern. Dies gilt nicht wenn Sumalex vom Auftraggeber zur Sicherung der Daten schriftlich aufgefordert wurde.

VIII. Haftung
Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen außerhalb der wesentlichen Vertragspflichten nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, innerhalb wesentlicher Vertragspflichten auch für einfache Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des typischen oder von uns vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit nicht besondere Umstände vorliegen, gilt als maximaler typischer oder vorhersehbarer Schaden eine Schadenssumme bis maximal 5.000,- € pro Schadensereignis. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung aus Garantiezusagen oder Risikoübernahmen bleiben unberührt. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen. Sumalex bietet seine Portaldienste und Providerdienste 24 Stunden an 7 Tagen der Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten , Störungsarbeiten o. ä. Arbeiten, welche eine Betriebsunterbrechung notwendig machen, stellen keine Minderung der von Sumalex vertraglich zugesicherten Leistung dar. In diesen Fällen besteht kein Recht auf Schadensersatz bzw. Minderung.

IX. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die zwingende Anwendung des ausländischen Verbraucherschutzrechtes bei Bestellungen aus dem Ausland bleibt ggf. unberührt. Wenn Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind oder für einen solchen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung ist das zuständige Gericht des Firmensitzes von Sumalex. Wir sind berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

X.Geheimhaltung, Datenschutz
Falls nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die an Sumalex vom Kunden erteilten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass Sumalex, die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Daten und Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Soweit dies in international anerkannten Formen vorgesehen ist und der Kunde nicht ausdrücklich wiederspricht, werden Informationen über ihn, Dritten zugänglich gemacht.

XI. Vertragsdauer, Kündigungsrecht
Domains und Server haben eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum jährlichen Vertragsende und verlängern sich jeweils um 1 Jahr. Sofern nicht explizit anders angegeben, werden Domains und Server für die jeweilige Laufzeit im Voraus berechnet. Die auf dem Bestellformular von Sumalex ABO Anzeigen vorgegebene Vertragsdauer ist bindend und verlängert sich stillschweigend um je 1 Jahr. Kann jedoch von beiden Vertragspartnern nach Ablauf der ersten 12 Monaten, schriftlich ohne weitere Fristen zum darauffolgenden Ablauf gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung werden keine Kosten erstattet.
Eine schriftliche außerordentliche Kündigung ist für den Besteller erst möglich, nachdem eine Nacherfüllung durch Sumalex im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist.

XII. Gewährleistung
1.Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Gleiches gilt auch bei Überschreitung eines zugesicherten Fertigstellungstermines.
4. Unternehmer müssen Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware bzw. der Dienstleistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verbraucher müssen uns Mängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, schriftlich anzeigen und so detailliert wie möglich beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Verbrauchers dar.
5. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
7. Servicepakete, deren Leistungen schon teilweise in Anspruch genommen worden sind, können nicht rückvergütet werden.
8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
9. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde bei uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt und werden in gleichem Umfang den Sumalex von seinem Lieferanten erhält, an den Kunden weitergegeben, ohne selbst Garantie hierfür zu erteilen.

Salvatorische Klausel.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Sumalex zu Providerdienstleistungen:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sumalex  (nachfolgend Sumalex genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sumalex und dem Kunden. Sumalex stellt dem Kunden seine Hosting-Dienstleistungen zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

Sumalex ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Sumalex für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sumalex verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

Sumalex kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt Sumalex nicht an, es sei denn, Sumalexhat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Sumalexin Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Sumalex kann den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

Gerät Sumalex mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Sumalex eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Sumalex im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

Sumalexist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Sumalex ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

Von Sumalex zur Verfügung gestellte kostenlose Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. Sumalex kann diese Leistungen nach freiem Ermessen ändern und/oder einstellen. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen mit dem Kunden.

Die Preise sind Festpreise. Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Sind mit dem Kunden nutzungsunabhängige Entgelte vereinbart, so hat Sumalex das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.

Sumalex ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sumalex verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen.

Der erste Abrechnungsmonat beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, spätestens jedoch am Tag der ersten Einwahl oder am Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Anschlusses oder Aktivierung. Die vereinbarten Gebühren werden jährlich im voraus berechnet.

Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Sumalex berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten pro Rechnung gemäß der jeweils aktuellen Preise zu verlangen. Falls der Kunde keine oder keine gültige eMail-Adresse bei seinen Kundendaten angegeben hat, ist Sumalex ebenfalls berechtigt eine Bearbeitungsgebühr und Portokosten gemäß dem zusätzlichen Arbeitsaufwand zu verlangen.

Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt Sumalex, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Sumalex eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Bei Nichterteilung oder Widerruf einer Einzugsermächtigung durch den Kunden erhebt Sumalex eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste.

Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet Sumalex für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Sumalex vorbehalten.

Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

Der Kunde erhält von Sumalex- soweit nicht anders vereinbart - ein zeitlich auf die Vertragsdauer befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde vonSumalex für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

Die von Sumalex erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Sumalex.

Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Sumalex nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

Soweit dem Kunden von Sumalex ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Sumalex zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Sumalex bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Ziffern geregelten Pflichten verspricht der Kunde Sumalex eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.000,00.

Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

Sumalex ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden, ohne Angaben von abzulehnen.

Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen.

Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von Sumalex mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Sumalex insbesondere dann vor, wenn der Kunde

    * schuldhaft gegen eine der in o. g. Ziffern geregelten Pflichten verstößt,
    * bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
    * bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät.

    * Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online per Mail zu kündigen.

    * Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt - soweit nicht anders geregelt - für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen gekündigt werden.

Pflichten des Kunden und Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte, Nutzung der Leistungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von Sumalex in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung Rechte Dritter zu nutzen

Der Kunde sichert zu, dass die Sumalex mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Sumalex jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Sumalex binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des Kunden, ggf. seine Rechtsform und - bei Nutzung des Lastschriftverfahrens - seine Bankverbindung.

Der Kunde kann gegenüber Sumalex schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.

Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Sumalex berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

Der Kunde verpflichtet sich, von Sumalex zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Sumalex nutzen, haftet der Kunde gegenüber Sumalex auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird.

Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von Sumalex nicht verlangen.

Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit ggü. Sumalex die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug und eine entsprechende Bankverbindung aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere für einmalige und/oder geringfügige Beträge.

Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

Mängel und Störungen sind Sumalex unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis in schriftlicher Form mitzuteilen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Geltendmachung von nicht rechtzeitig gerügten Mängeln und Störungen ist ausgeschlossen.

Für Personenschäden haftet Sumalex unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet Sumalex nur dann, wenn Sumalex oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Sumalex oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Sumalex auf solche typischen Schäden begrenzt, die für Sumalex zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

Im Anwendungsbereich der Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a in jedem Fall unberührt.

Datenschutz

Sumalex erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online abrufbar.

Sumalex weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

Weiterhin weist Sumalex den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es ggf. ergänzende Hinweise zum Datenschutz in einzelnen Besonderen Bedingungen zu bestimmten Leistungen geben kann.

Sonstiges

Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist - soweit nicht anderweitig vereinbart - Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.Sumalex ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Entgelte

Im Verzugsfall ist Sumalex berechtigt, den Internet-Zugang, soweit Gegenstand des Vertrages - die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu bezahlen.

Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung, das Passwort zu seinem jeweiligen persönlichen Konfigurationsmenü sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber Sumalex für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Sumalex von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwort lich ist.

Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung und Schadensersatz

Der Vertrag über die Nutzung des Sumalex Internet-Zugangs kommt vorbehaltlich einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Sumalex spätestens mit dem Zugang der Zugangskennung beim Kunden oder - sofern Bestandteil des Vertrages - zustande. Erfolgt die Freischaltung des Sumalex Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.

Ergänzend zu o. g. Ziff.liegt für Sumalex ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine der in o. g.Ziff. geregelten Pflichten verstößt.

Domains

Soweit Domains Gegenstand des Vertrags sind, wird Sumalex bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Sumalex hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Sumalex übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

Gegenstand des Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Sumalex verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist Sumalex berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für Sumalex oder Dritte einzublenden.

Werden von Dritten gegenüber Sumalex Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer B-IV.6.3 geltend gemacht, ist Sumalex berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

Endet ein Vertrag, in dessen Leistungsumfang eine Domain enthalten ist, ist Sumalex berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung

Der Kunde ist verpflichtet, Sumalex einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Sumalex unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Sumalex über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Sumalex das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

Pflichten des Kunden

Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde verpflichtet seine Internet-Seite und - sofern das Sumalex Shop-Modul Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Sumalex ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Sumalex wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Sumalex wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Sumalex nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.

Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern das Sumalex Shop-Modul Gegenstand des Vertrages ist - in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Sumalex von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

Der Kunde darf durch die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und, soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner und - sofern das Sumalex Shop-Modul Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für den Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Sumalex unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Sumalex ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß obiger Ziffer unzulässig sind, ist Sumalex berechtigt, den Tarif zu sperren. Sumalex wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Sumalex abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von Sumalex zur Verfügung gestellten Chat.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Sumalex abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Sumalex oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Sumalex erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit d es gesamten Systems beeinflussen können.

Ergänzend zu obigen Ziff. verpflichtet sich der Kunde, Sumalex jeweils unverzüglich über Änderungen insbesondere der folgenden Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Sumalex binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen:

    * Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
    * Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain
    * sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.

Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Sumalex behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist Sumalex berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.

E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

Freistellungsanspruch

Sumalex  wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch 1&1 in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde 1&1 von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und 1&1 alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von 1&1 entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von 1&1gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

Freistellungsanspruch

Sumalex wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Sumalex in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Sumalex von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Sumalex alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Sumalex entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Sumalex gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

Salvatorische Klausel.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.